Familien-Bande e.V.

mit Familien - für Familien

Lernförderung / Nachhilfe

Das Angebot richtet sich an Schulkinder der Klassen 1-7 die keine Teilleistungsstörungen aufweisen, auf Grund ihrer mangelhaften schulischen Leistungen einer intensiveren Betreuung bei ihren Hausaufgaben bedürfen. Diese Form der Unterstützung dient in erster Linie der schulischen Verbesserung in den defizitären Bereichen und soll darüber hinaus einer möglichen Teilleistungsstörung vorbeugen.                 

Bei aktuellen Defiziten, die sich nicht über Jahre verfestigt haben, reicht oftmals eine intensive Nachhilfe. Wir geben individuelle, pädagogische Hilfestellungen, damit die Kinder wieder den Anschluss an den Schulstoff erreichen. Wir geben nicht nur fachliche Hilfestellungen, sondern auch Tipps zum Arbeits- und Lernverhalten und führen Übungen zur Konzentrations- und Aufmerksamkeitssteigerungen durch.  

Um eine individuelle und intensive Förderung zu gewährleisten, variiert die Gruppengröße zwischen ein bis drei Kindern.

Dazu bieten wir:
- Die nötige Ruhe
- Eine entspannte und freundliche Atmosphäre
- Pädagogische Unterstützung in Zusammenarbeit mit den Eltern
- Zusätzliche Übungen zur Konzentrations- und Aufmerksamkeitssteigerung
- Tipps zum Arbeits- und Lernverhalten
- Fachliche Hilfestellungen
 

Vor einer Förderung führen wir ein ausführliches Gespräch mit den Eltern.
 

Dieses ist kostenlos und unverbindlich.


Wir arbeiten mit Gruppen von max. 3 Kindern. Zusätzlich bieten wir auch Einzelförderungen an.


 

Kostenübernahme
Meist werden die Legasthenie- bzw. Dyskalkuliestunden privat bezahlt. Es gibt aber Fälle, in denen eine Kostenübernahme möglich ist:


Für Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, besteht die Möglichkeit, das Bildungspaket für Lernförderung zu beantragen. Entsprechende Formulare liegen vor. Informationen finden Sie unter: www.bildungspaket.bmas.de


In Einzelfällen ist es möglich, eine Kostenübernahme über die so genannte Eingliederungshilfe zu bekommen. Nach § 35a SGB sind die Jugendämter für Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Da Personen mit Legasthenie/ Dyskalkulie sehr häufig von seelischer "Behinderung" bedroht sind, gehören sie in manchen Fällen zu diesem Kreis.

Gerne helfen wir Ihnen beim Beantragen der Leistungen.

Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie können in vielen Fällen beim Finanzamt als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden.