Familien-Bande e.V.

mit Familien - für Familien

Soziale Gruppenarbeit

Wir verfolgen mit der sozialen Gruppenarbeit in erster Linie das Ziel, wirksame und konkrete Präventionssarbeit  zu leisten. Sie unterstützt bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen um einem stationären Aufenthalt vorzubeugen. Auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzeptes werden Persönlichkeitsentwicklung, Gruppenfähigkeit, 
Selbstständigkeit, Eigenverantwortung, Eigen- und Fremdwahrnehmung und Sozialkompetenz durch Lern- prozesse in der Gruppe gefördert.  
 
Die soziale Gruppenarbeit bietet den Kindern und Jugendlichen einen Schutz- und Schonraum, in dem sie neues Verhalten erlernen und auch ausprobieren können. Ziel ist, Verhaltensmuster schrittweise zu verändern und dies auch auf den eigenen Sozialraum außerhalb der Gruppe zu übertragen. 
 
Die soziale Gruppenarbeit hilft dabei, eigene Fähigkeiten zu erkennen, sie stellt an den individuellen Fähigkeiten orientierte Anforderungen , vermittelt den Kinder Jugendlichen soziale Kompetenz, um das Leben in der Gemeinschaft bewältigen und gestalten zu können. 
 

  • Erlernen sozialer Kompetenzen
  • Überwinden von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen
  • Förderung von Eigenständigkeit
  • Erarbeitung von Selbstsicherheit und einem stabilen Selbstbild
  • Förderung von Kooperation
  • Überwindung von Einsamkeit und Isolation und Verbesserung sozialer Integration in den Bereichen Schule, Familie, Freizeit
  • Transfer der Verhaltensänderungen auf andere wichtige Lebensbereiche
  • Unterstützung in der Schule besser zurecht zu kommen
  • Hilfen um sich besser in der Gruppe zurechtzufinden
  • Erarbeitung von förderlichen Konflikt- und Problemlösungsstrategien
  • Das eigene Verhalten kontrollieren und steuern


Voraussetzungen 

Liegt ein Förderbedarf vor sind folgende Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe notwendig:
 

  • Die Erziehungsberechtigten stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung (§ 27 in Verbindung mit § 29 GB VIII und § 36 SGB VIII)
  • Die Bereitschaft zur Mitwirkung auf Seiten der Eltern sowie der Kinder und Jugendlichen 
  • Die Soziale Gruppenarbeit ist die geeignete Hilfe

 

Soziale Gruppenarbeit ist eine spezifische Ergänzung zu anderen Hilfen und Angeboten